Schadengutachten
Haftpflichtschaden
Die Erstellung von Schadengutachten für Unfallgeschädigte im Haftpflichtschadenbereich.
Ein Ersatzanspruch, ggf. beim regulierenden Versicherer, für einen erlittenen Schaden kann nur durch ein qualifiziertes Schadengutachten beziffert und gesichert werden, daher sollten Sie bei einem Haftpflichtschadenfall kein Risiko eingehen und Ihr Gutachten selbst erstellen lassen.
Neben der jahrelangen praktischen Erfahrungen im Karosserie- und Fahrzeugbau als KFZ Meister, sowie im Lackierhandwerk, welche bei der Beurteilung von Fahrzeugschäden einfließen, werden Gutachten ausschließlich auf Basis der aktuellen Herstellerrichtlinien und Vorgaben der Fahrzeughersteller, sowie aktuellen Reparaturtechniken und Methoden erstellt.
Des Weiteren werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen, ebenso wie die Vorgaben des IFS e.V. (Institutes für Sachverständigenwesen e.V.) und die Richtlinien des BVSK (Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) als Maßstab zur Gutachtenerstellung herangezogen.
Hierdurch wird Ihnen ein Höchstmaß an Qualität im Bereich der Gutachtenerstellung gewährleistet.
Schadenbewertung
Es ist besonders wichtig, bei der Ermittlung und Beurteilung von Fahrzeugschäden mit einem erfahrenen, zertifizierten Kfz-Sachverständigen zusammenzuarbeiten. Das Gutachten wird vorrangig als Grundlage für die Regulierung beim zuständigen Versicherer verwendet. Weitreichendes Expertenwissen zahlt sich hier direkt für Sie aus.
Gutachten im Bereich der Schadenbeurteilung und ‑Bearbeitung garantieren Ihnen höchste Qualität – angefangen bei der Feststellung von Schadenhöhe und ‑Ursache bis hin zur Beweissicherung und Dokumentation von Wertminderungen.
Kaskoschaden
Ein Kfz-Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl, Brand oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung der Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.
Der Kaskoversicherung liegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde, es gilt daher Vertragsrecht.
Die im Kfz-Kaskoschadenfall zugrunde liegenden vertraglichen Ansprüche unterscheiden sich von den rechtlichen Ansprüchen im Kfz-Haftpflichtschadenfall. Im Kaskoschadenfall gestaltet der Versicherer mithilfe der AKB die Vertragsbedingungen.
Die Ansprüche sind überschaubar, erstattet werden in der Regel nur die reinen Reparaturkosten sowie die einfachen Bergungs- und Abschleppkosten. Sonstige Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und andere sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen. Der genaue Umfang der Ersatzleistungen der Kaskoversicherung ist in den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.